Der Buchblogger und das deutsche Recht: Kennzeichnungspflicht.

idea 3085367 640Natürlich ist es jedem Blogger schon längst auf­ge­fal­len, dass die Kennzeichnung von Beiträgen als Werbung mitt­ler­wei­le infla­tio­nä­re Züge ange­nom­men hat. Die Landesmedienanstalten haben eine Kennzeichnungsmatrix erstellt, die Influencern und Bloggern eine Hilfe sein soll, sich im Dschungel der Möglichkeiten zurecht zu fin­den.

Eindeutige Fälle

Für vie­le Blogger ist aber auch eine sol­che Matrix wenig ver­ständ­lich, so dass es sehr hilf­reich ist, wenn ande­re Blogger die­se ein wenig erläu­tern. Bettina Blaß von “Fit für Journalismus” hat dies gemacht. Ich per­sön­lich sehe mich als Buchblogger nicht als Influencer und kon­zen­trie­re mich auch auf die klas­si­schen Fälle, die bei Buchbloggern vor­kom­men.

  • Ich kau­fe mir ein Buch und schrei­be dar­über einen Blogbeitrag.
  • Ich fra­ge bei einem Verlag ein Rezensionsexemplar an, bekom­me die­ses zur Verfügung gestellt und schrei­be dar­über.
  • Ein Verlag oder Autor schickt mir unauf­ge­for­dert ein Buch zu und wünscht mir viel Spaß beim Lesen.

In die­sen Fällen ist eine Kennzeichnung nicht not­wen­dig.

Grauzonen

Anders sieht es aus, wenn Verlage oder Autoren mit dem Bereitstellen der Bücher Bedingungen stel­len. Bei gro­ßen Verlage kommt dies in der Regel nicht vor. Anders sieht es aus, wenn Pressevertreter bit­ten, eine Rezension auch auf ande­ren Plattformen zu ver­öf­fent­li­chen. Somit ist eine Bedingung gestellt wor­den und eine Kennzeichnung not­wen­dig. Vor allem klei­ne­re Verlage knüp­fen gern Bedingungen an die Bereitstellung von Büchern. Darunter fällt auch, dass Bücher mit einer Mindestanzahl von Bewertungspunkten zu bewer­ten sind. Hier nimmt der Verlag Einfluss auf die Art und Weise des Beitrags und ent­spre­chend muss die­ser als Werbung oder Anzeige gekenn­zeich­net wer­den.

Ich per­sön­lich neh­me übri­gens Abstand von sol­chen Verlagen und Autoren und mache unmiss­ver­ständ­lich klar, dass ich ein frei­er Blogger bin, der unab­hän­gig und frei über Bücher schrei­ben möch­te.

Für mich heißt das im Gegenzug, dass die Blogbeiträge, die mit Werbung gekenn­zeich­net sind, nicht mehr unab­hän­gig gestal­tet wur­den. Bei einem Buch kann das durch­aus Einfluss auf die dar­ge­stell­te Meinung haben und ich per­sön­lich gehe davon aus, dass der Blogger sehr wohl­wol­lend über ein Buch schreibt (wenn der Beitrag als Werbung gekenn­zeich­net ist).

In einer Grauzone bewe­gen sich mei­ner Meinung nach die Leserunden auf Literaturplattformen. Hier bekommt der Leser ein Buch zur Verfügung gestellt, wor­an die Bedingung geknüpft wird, eine Rezension auf der jewei­li­gen Plattform zu ver­öf­fent­li­chen und sich aktiv an der Buchbesprechung zu betei­li­gen. Der Leser bekommt das Buch also vom Verlag oder Autor, die Bedingung wird aber von der Plattform gestellt. Gleichzeitig mun­tert die Plattform auf, sich durch­aus kri­tisch mit dem Buch aus­ein­an­der­zu­set­zen, so dass auf die Art und Weise, wie über das Buch berich­tet wird, kein Einfluss genom­men wird.

Hier fin­de ich es nicht ein­deu­tig, ob ein sol­cher Beitrag als Werbung gekenn­zeich­net wer­den muss oder nicht. Ich ver­su­che mich schlau zu machen.

Eindeutige Werbung

Weiterhin ein­deu­tig ist die Sachlage bei Affiliate-Links, die als sol­che gekenn­zeich­net wer­den müs­sen und bei Werbeanzeigen, die eben­falls als sol­che ersicht­lich sein müs­sen. Das gilt aber nur für den jewei­li­gen Link bzw. die ein­zel­ne Werbeanzeige und nicht für den gesam­ten Beitrag.

Nur weil ich z.B. am Ende die­ses Beitrags eine Werbeanzeige schal­te, heißt das nicht, dass ich den gesam­ten Beitrag als Werbung zu kenn­zeich­nen habe.

Wer sich nicht nur auf Buchrezensionen beschränkt, dem sei der schon erwähn­te Beitrag von “Fit für Journalismus” ans Herz gelegt, im dem die Autorin auch auf wei­te­re Aspekte der Kennzeichnungspflicht ein­geht.

Ich werde BuchbloggerIn mei­ner klei­nen losen Reihe “Ich wer­de Buchblogger” sam­mel ich Beiträge zu diver­se Themen rund ums (buch)bloggen.

 


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