Montagsfrage #21: Jugendschutz bei Büchern

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Immer wie­der wird vor allem inner­halb der Bloggergemeinde dar­über dis­ku­tiert, ob es nicht nötig ist, dass Printmedien mit einer Alterskennzeichnung ver­se­hen wer­den.

Bevor ich mei­ne Meinung dazu kund­tue, ein kur­zer Überblick, was es bis­her schon gibt. Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) sind die Selbstkontrollen der Unterhaltungsmedien und Filmwirtschaft aktiv und bewer­ten ent­spre­chen­de Medien. Aus die­sem Grund sieht man bei Filmen die FSK-Einstufung und bei Videospielen die USK-Einstufung (FSK: Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft; USK: Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle). Beide System stu­fen die Medien in fünf Kategorien ein (ent­spre­chend den Altersempfehlungen 0, 6, 12, 16 und 18). Dieses System mag der ein oder ande­re für eta­bliert hal­ten, ist aber in mei­nen Augen über­al­tert, denn der Sprung zwi­schen FSK 6 und FSK 12 sowie der Sprung zwi­schen FSK 12 und FSK 16 ist viel zu hoch. Aber das ist ein ande­res Thema.

Neben den Selbstkontrollen gibt es noch die BPjM (Bundesprüfstelle für jugend­ge­fähr­den­de Medien), die auch Printmedien bewer­tet, aber nur dann aktiv wird, wenn ein Medium gemel­det wird.

Welche Auswirkungen Medien auf Kinder und Jugendliche haben, möch­te ich an die­ser Stelle gar nicht groß­ar­tig the­ma­ti­sie­ren. Tatsächlich fin­den sich schon Schriftstücke aus der Antike, die beschrei­ben, wie jugend­ge­fähr­dend bestimm­te Theaterstücke sind. In mei­ner Kindheit waren es die bösen Videos (ihr kennt viel­leicht den Song “video kil­led the radio star”?), spä­ter die Videospiele, wie­der spä­ter die Computerspiele.

Mir gin­ge es bei einem Jugendschutz vor­ran­gig um eine Orientierungshilfe nicht nur für jun­ge Leser und Leserinnen, son­dern auch für die Eltern, die von dem schie­ren Bücher(über)angebot über­for­dert sind. In einer Buchhandlung wer­den Bücher ent­spre­chend ein­ge­ord­net. Vor allem im Kinder- und Jugendbereich gibt es Einteilungen nach Alter und Thema, was auch zwin­gend not­wen­dig ist. Diese Einteilung wird für gewöhn­lich von den Verlagen vor­ge­nom­men. Selfpublisher fin­det man in Buchhandlungen eher sel­ten, aber auch sie ver­su­chen vor allem im Kinder- und Jugendbuchbereich ihre Bücher für ein bestimm­tes Alter zu emp­feh­len.

Wer mei­nen Blog ver­folgt, wird wis­sen, dass ich bei bestimm­ten Themen, die in Büchern ange­spro­chen wer­den, einen Hinweis gebe – eine Triggerwarnung, wie es auf neu­deutsch so schön heißt. Das mache ich aber eher zum Selbstschutz für bestimm­te Leser und Leserinnen, die Medien mei­den möch­ten, die z.B. zu bru­tal sind. Mir gin­ge es bei einem Jugendschutz also nicht per se dar­um, irgend­ei­nen Sticker auf das Buch zu kle­ben, son­dern dar­um, dass der Leser weiß, was er kauft.

Allerdings wür­de ich gern einen Schritt wei­ter­ge­hen. Ob ein Buch nun für einen 12- oder 14jährigen Leser geeig­net ist oder nicht, spielt weni­ger eine Rolle. Aber dass ein 12jähriger sich ein Buch aus dem Festa-Verlag kauft, soll­te unter­bun­den wer­den. Ich plä­die­re also für eine Kennzeichnungspflicht für Printmedien, die Gewalt ver­herr­li­chen, Sexszenen sehr expli­zit beschrei­ben oder in ande­rer Form für jugend­li­che Leser unge­eig­net sind. Die Bewertung soll­te von den Verlagen erfol­gen, Selfpublisher müss­ten dann den Weg über eine wie auch immer gear­te­te Behörde gehen.

Bisher habe ich nur Zwischenlösungen gese­hen. Viele Comic-Läden las­sen Minderjährige nur in Begleitung der Eltern in den Laden, an der Kasse wer­den Kinder mit blut­trie­fen­den Büchern abge­wie­sen. Onlineshops  sind hin­ge­gen schwie­rig in die Pflicht zu neh­men, denn laut BGB sind Kinder schon ab 7 Jahren ein­ge­schränkt geschäfts­tüch­tig und kön­nen klei­ne­re Einkäufe von ihrem Taschengeld kau­fen. Wie z.B. ein Buch oder einen Comic.

Natürlich wür­de es in einem sol­chen Fall immer auch Schlupflöcher geben. Aber eben­so wie heut­zu­ta­ge Kinder unbe­schränk­ten Zugriff auf Spiele oder Netflix haben, weil Eltern ihre Accounts nicht schüt­zen, so wür­de es auch bei Printmedien Mittel und Wege geben, Pornos und gewalt­ver­herr­li­chen­de Printmedien zu kau­fen. Aber es geht im Jugendschutz ja nicht dar­um, wie pfif­fig Kinder oder unbe­darft Eltern sind, son­dern um das Errichten von Barrieren, damit Kindern der Zugang zu bestimm­ten Medien erschwert wird.

Schon gesehen?

Es ist mal wie­der soweit und ein Monat hat sich dem Ende zuge­neigt. Zeit, um auf den April 22 zurück­zu­bli­cken.

Wie gehabt lese ich die Beiträge der ande­ren Montagsantwortler, ohne immer eine Spur zu hin­ter­las­sen. Das gilt übri­gens auch für die “Nachzügler”, die erst zum Ende der Woche ihre Beiträge ver­öf­fent­li­chen. Oftmals schaue ich auch am Wochenende noch­mals in den Originalthread.

Ich ant­wor­te nicht immer hier an die­ser Stelle auf Kommentare, son­dern direkt bei den Antworten der jewei­li­gen Blogs.

Ich habe mir mal den Spaß gemacht und alle Fragen zusam­men­ge­fasst, die hier auf dem Blog von mir beant­wor­tet wur­den. Neben der Montagsfrage sind auch ande­re Aktionen dabei, bei denen ich mit­ge­macht habe.

2 Kommentare

  1. Hey Frank,

    dan­ke noch­mal für dei­ne Einordnung bezüg­lich der FSK. Ich fin­de auch eine Orientierungshilfe und die Angabe spe­zi­fi­scher Themen wich­ti­ger als eine Altersfreigabe. Und natür­lich fin­det das zu gewis­sen Graden schon statt, aber das ist mir teil­wei­se ein­fach zu wenig und zu undurch­sich­tig. Klar wer­den man­che Bücher schon von Verlagen gekenn­zeich­net und wer­den dann in Buchhandlungen sor­tiert, ich fin­de aber fast bei jedem Besuch in mei­ner ört­li­chen Buchhandlung eine Geschichte irgend­wo, wo sie abso­lut nicht hin­ge­hört. Wenn ich in der Buchhandlung bei­spiels­wei­se sehe, dass eine unschul­di­ge Young Adult Romanze unter “Erotik” ein­sor­tiert wur­de und dafür ein Buch von L.J Shen, die für ihre toxi­schen Beziehungen und expli­zi­ten Szenen bekannt ist, bei “ab 12 Jahren” steht, wei­se ich das Personal oft dar­auf hin. Und wenn sich schon BuchhändlerInnen ver­tun, wie soll es dann erst jun­gen LeserInnen oder Eltern gehen?

    Liebe Grüße
    Sophia

  2. Vielleicht soll­ten die Verlage auf ihren Websites (ent­spre­chend Online-Buchhandlungen) neben den Werbetexten auch in Stichwort-Form Themen lis­ten, die im Buch behan­delt wer­den bzw. die für das eine oder ande­re Kind/den einen oder ande­ren Jugendlichen schwie­rig sein könn­ten. Ist das nicht Netflix, wo bei man­chen Filmen und Serien ein­gangs oben links Begrifflichkeiten ein­ge­blen­det wer­den wie: Gewalt, Sexualität, Missbrauch etc.?

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