Montagsfrage #26: Wie stehe ich zu Werbung und Kooperationen auf Buchblogs?

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Ich erin­ne­re mich noch an die Einführung der neu­en DGSVO im Jahre 2018, in deren Zuge etli­che Blogs geschlos­sen wur­den, weil die Betreiber plötz­lich Angst hat­ten, dass die abge­mahnt wur­den. Die Abmahnwelle blieb jedoch aus, weil auch hier der Gesetzgeber die Hürden höher gelegt hat. Mich hat­te das dazu gebracht, über den Buchblogger und das deut­sche Recht im Allgemeinen und über den Buchblogger und die Kennzeichnungspflicht im spe­zi­el­len einen Beitrag zu ver­fas­sen zu schrei­ben. Die bei­den Beiträge pas­sen zufäl­lig zur heu­ti­gen Montagsfrage, wie ich zu Werbung und Kooperationsverträgen auf Buchblogs steht.

Ich per­sön­lich leh­ne jeg­li­che kom­mer­zi­el­le Zusammenarbeit mit Agenturen ab. Allerdings bezie­he ich noch rela­tiv vie­le Rezensionsexemplare (dazu ein Beitrag aus dem Jahre 2017), die ich jedoch alle selbst aus­su­che, womit ich mich nicht inner­halb der Kennzeichnungspflicht bewe­ge, da ich nie­mals von Verlagen dazu auf­ge­for­dert wer­de, irgend­wo mei­ne Rezension zu pos­ten oder gar eine bestimm­te Anzahl von Bewertungspunkten zu ver­ge­ben. Anders sieht das bei den Affiliate-Links aus, die ich in mei­nen Rezensionen ein­fü­ge. Diese muss ich als Werbung dekla­rie­ren, da ich einen klei­nen Obolus erhal­te, wenn jemand die­sen folgt.

Das ist eine klei­ne Grauzone, in der sich Buchblogger bewe­gen, wobei es nicht immer ein­fach zu erken­nen ist, wann die Grenze über­schrit­ten wird, damit ein Beitrag gekenn­zeich­net wer­den muss. So, wie ich die Rechtssprechung ver­stan­den habe, muss ein Beitrag schon als Werbung dekla­riert wer­den, wenn ich dazu auf­ge­for­dert wer­de, irgend­wo mei­ne Rezension hoch­zu­la­den, so wie Lovelybooks das teil­wei­se (lei­der) macht.

Warum ist mir das so wich­tig? Weil ich schon den­ke, dass Bewertungen, die aus einer Kooperation her­aus ent­ste­hen, etwas geschönt sind. Und manch­mal so gar noch mehr. Ich bin z.B. immer wie­der mal auf ande­ren Bewertungsportalen unter­wegs und sehe, wie dort die­je­ni­gen aus­ge­sucht wer­den, die Geräte tes­ten dür­fen. Das ist bei Buchbloggern zum Glück anders, denn hier wer­fen die Verlage die Bücher in die Runde der Buchblogger, ohne zu schau­en, wer das am ehes­ten posi­tiv bewer­ten wür­de. Dadurch, dass die Verlage den Rezensienten voll­kom­men freie Wahl las­sen, glau­be ich auch nicht, dass hier in irgend­ei­ner Form Bewertungen geschönt wer­den.

Das sieht bei Kooperationen schon anders aus. Je näher ich den Personen ste­he, deren Produkte ich tes­te, um so mehr wer­de ich dazu ver­lei­tet, Bewertungen zu beschö­ni­gen. Wer ger­ne mal Bücher von Selfpublishern liest, wird das immer wie­der mal sehen, dass es Bücher gibt, die durch den Freundes- und Bekanntenkreis oft­mals hohe Bewertungen erhal­ten, dann aber plötz­lich eini­ge weni­ge schlech­te­re, wenn Buchblogger die­se in die Hand bekom­men.

Das ist der Grund, wes­halb ich so anony­mi­siert wie mög­lich mei­ne Rezensionsexemplare anfra­ge und wes­halb ich das Bloggerportal und Netgalley (und bei Comics und Graphic Novel mitt­ler­wei­le izneo) favo­ri­sie­re. Dort bekom­me ich kein Lob, wenn ich Rezensionen posi­tiv ver­fas­se und kei­nen Tadel, wenn sie schlecht aus­fal­len. Deshalb blei­be ich bei mei­nem Standpunkt und wer­de auch künf­tig jeg­li­che Art von Kooperation ableh­nen.

Sommerpause

Ich wer­de in die­sem Jahr mei­ne Sommerpause auf die­sem Blog etwas anders gestal­ten und die­se etwas aus­deh­nen. Ich wer­de dann nur noch spo­ra­disch Beiträge ver­öf­fent­li­chen (weil sie i.d.R. vor­ge­schrie­ben sind und zeit­ver­setzt ver­öf­fent­licht wer­den) und die Montagsfragen ver­mut­lich gar nicht beant­wor­ten kön­nen. Erst nach den NRW-Sommerferien wer­de ich dann wie gewohnt wie­der aktiv sein.

Wie gehabt lese ich die Beiträge der ande­ren Montagsantwortler, ohne immer eine Spur zu hin­ter­las­sen. Das gilt übri­gens auch für die “Nachzügler”, die erst zum Ende der Woche ihre Beiträge ver­öf­fent­li­chen. Oftmals schaue ich auch am Wochenende noch­mals in den Originalthread.

Ich ant­wor­te nicht immer hier an die­ser Stelle auf Kommentare, son­dern direkt bei den Antworten der jewei­li­gen Blogs.

Ich habe mir mal den Spaß gemacht und alle Fragen zusam­men­ge­fasst, die hier auf dem Blog von mir beant­wor­tet wur­den. Neben der Montagsfrage sind auch ande­re Aktionen dabei, bei denen ich mit­ge­macht habe.

5 Kommentare

  1. Hi Frank!

    Die Diskussion gabs ja schon häu­fig und ich sehe es genau­so wie du. Reine Rezensionsexemplare ohne Vorgaben sind nicht kenn­zeich­nungs­pflich­tig, aber man soll­te es dazu schrei­ben. Aber eben nicht mit “Werbung”, son­dern schlicht, dass es sich eben um ein Leseexemplar han­delt.

    Bei man­chen Blogs merkt man aller­dings schon, dass da JEDES Rezi-Ex mit 5 Sternen bewer­tet wird. Das sind nicht vie­le, zumin­dest bin ich nicht über vie­le gestol­pert, aber bei den weni­gen ist es für mich auf­fäl­lig und des­halb auch mitt­ler­wei­le unglaub­wür­dig.

    Liebste Grüße, Aleshanee

    1. Hi Aleshanee,
      ja, das stimmt, bestimm­te Themen kom­men bei den Buchbloggern immer wie­der mal hoch.

      Die “Weichspüler-Blogs” habe ich bewusst nicht erwähnt. Klar gibt es die Blogs, die nur ein paar Sätzchen zu einem Buch schrei­ben und die­ses dann immer mit 5 Sternen bewer­ten. Solche Blogs haben in mei­nen Augen Null Aussagekraft und ich den­ke, dass hier die Blogger nur die Rezi-Exemplare abgrei­fen möch­ten. Das ist irgend­wie auch ein eige­nes Thema und kommt ja auch immer wie­der mal hoch 🙂

      Viele Grüße
      Frank

      1. Wobei das genau der Fall ist, bei die­sen “Weichspüler Blogs”, wo tat­säch­lich das Wort Werbung drü­ber gehört. Denn da – fin­de ich- geht es nicht mehr um die Meinung zum Buch, son­dern ein­fach einen Präsenz das Buch zu zei­gen und zu loben 😉

  2. Hey Frank,

    ich fin­de die Rechtsprechung auch nach 4 Jahren sehr schwam­mig und gehe da lie­ber auf Nummer sicher und hal­te mich an die strengst­mög­li­che Auslegung. Aber du hast natür­lich recht: BloggerInnen bewe­gen sich in einer gro­ßen Grauzone und wenn man es genau nimmt, müss­te man Rezensionsexemplare nicht als Werbung dekla­rie­ren. Mir per­sön­lich ist Transparenz sehr wich­tig – vor allem weil das Thema so unklar ist – und lege des­halb viel Wert dar­auf, dass auch per­sön­lich in mei­nen Beiträgen zu kenn­zeich­nen.
    Was Verlage angeht habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass bei der Vergabe von Reziexemplaren nicht pri­mär dar­auf geschaut wird, wie gut man das Buch ver­mut­lich bewer­ten wird. Stattdessen schau­en Verlage mitt­ler­wei­le mehr auf die Reichweite und auf die Frage, wo man die Rezension sonst noch publi­ziert (diver­se Buchportale, Social Media etc.).
    Was Lovelybooks angeht fin­de ich die Rezensionspflicht gera­de bei Leserunden auch ein wenig pro­ble­ma­tisch…

    Liebe Grüße
    Sophia

    1. Hi Sophia,

      bei Büchern seh ich das ein wenig anders und da haben sich mei­ne ich ein paar schlaue Köpfe auch Gedanken zu gemacht, wie die recht­lich ein­zu­ord­nen sind. (Mal davon abge­se­hen, dass Buchblogs eh kei­ne Influencer-Blogs mit Millionen Followern sind :)) Ich kenn­zeich­ne, dass ich das Buch als Rezensionsexemplar erhal­ten habe, klä­re aber gleich­zei­tig dar­über auf, dass damit kei­ner­lei Bedingungen ver­knpüft sind. Das Wort “Werbung” sug­gie­riert zumin­dest in mei­nem Kopf direkt eine Verbindung zu “gekauf­te und nicht mehr ehr­li­che Meinung”.

      Sonnige Grüße
      Frank

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