Montagsfrage #26: Wie stehe ich zu Werbung und Kooperationen auf Buchblogs?

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Ich erinnere mich noch an die Einführung der neuen DGSVO im Jahre 2018, in deren Zuge etliche Blogs geschlossen wurden, weil die Betreiber plötzlich Angst hatten, dass die abgemahnt wurden. Die Abmahnwelle blieb jedoch aus, weil auch hier der Gesetzgeber die Hürden höher gelegt hat. Mich hatte das dazu gebracht, über den Buchblogger und das deutsche Recht im Allgemeinen und über den Buchblogger und die Kennzeichnungspflicht im speziellen einen Beitrag zu verfassen zu schreiben. Die beiden Beiträge passen zufällig zur heutigen Montagsfrage, wie ich zu Werbung und Kooperationsverträgen auf Buchblogs steht.

Ich persönlich lehne jegliche kommerzielle Zusammenarbeit mit Agenturen ab. Allerdings beziehe ich noch relativ viele Rezensionsexemplare (dazu ein Beitrag aus dem Jahre 2017), die ich jedoch alle selbst aussuche, womit ich mich nicht innerhalb der Kennzeichnungspflicht bewege, da ich niemals von Verlagen dazu aufgefordert werde, irgendwo meine Rezension zu posten oder gar eine bestimmte Anzahl von Bewertungspunkten zu vergeben. Anders sieht das bei den Affiliate-Links aus, die ich in meinen Rezensionen einfüge. Diese muss ich als Werbung deklarieren, da ich einen kleinen Obolus erhalte, wenn jemand diesen folgt.

Das ist eine kleine Grauzone, in der sich Buchblogger bewegen, wobei es nicht immer einfach zu erkennen ist, wann die Grenze überschritten wird, damit ein Beitrag gekennzeichnet werden muss. So, wie ich die Rechtssprechung verstanden habe, muss ein Beitrag schon als Werbung deklariert werden, wenn ich dazu aufgefordert werde, irgendwo meine Rezension hochzuladen, so wie Lovelybooks das teilweise (leider) macht.

Warum ist mir das so wichtig? Weil ich schon denke, dass Bewertungen, die aus einer Kooperation heraus entstehen, etwas geschönt sind. Und manchmal so gar noch mehr. Ich bin z.B. immer wieder mal auf anderen Bewertungsportalen unterwegs und sehe, wie dort diejenigen ausgesucht werden, die Geräte testen dürfen. Das ist bei Buchbloggern zum Glück anders, denn hier werfen die Verlage die Bücher in die Runde der Buchblogger, ohne zu schauen, wer das am ehesten positiv bewerten würde. Dadurch, dass die Verlage den Rezensienten vollkommen freie Wahl lassen, glaube ich auch nicht, dass hier in irgendeiner Form Bewertungen geschönt werden.

Das sieht bei Kooperationen schon anders aus. Je näher ich den Personen stehe, deren Produkte ich teste, um so mehr werde ich dazu verleitet, Bewertungen zu beschönigen. Wer gerne mal Bücher von Selfpublishern liest, wird das immer wieder mal sehen, dass es Bücher gibt, die durch den Freundes- und Bekanntenkreis oftmals hohe Bewertungen erhalten, dann aber plötzlich einige wenige schlechtere, wenn Buchblogger diese in die Hand bekommen.

Das ist der Grund, weshalb ich so anonymisiert wie möglich meine Rezensionsexemplare anfrage und weshalb ich das Bloggerportal und Netgalley (und bei Comics und Graphic Novel mittlerweile izneo) favorisiere. Dort bekomme ich kein Lob, wenn ich Rezensionen positiv verfasse und keinen Tadel, wenn sie schlecht ausfallen. Deshalb bleibe ich bei meinem Standpunkt und werde auch künftig jegliche Art von Kooperation ablehnen.

Sommerpause

Ich werde in diesem Jahr meine Sommerpause auf diesem Blog etwas anders gestalten und diese etwas ausdehnen. Ich werde dann nur noch sporadisch Beiträge veröffentlichen (weil sie i.d.R. vorgeschrieben sind und zeitversetzt veröffentlicht werden) und die Montagsfragen vermutlich gar nicht beantworten können. Erst nach den NRW-Sommerferien werde ich dann wie gewohnt wieder aktiv sein.

Wie gehabt lese ich die Beiträge der anderen Montagsantwortler, ohne immer eine Spur zu hinterlassen. Das gilt übrigens auch für die “Nachzügler”, die erst zum Ende der Woche ihre Beiträge veröffentlichen. Oftmals schaue ich auch am Wochenende nochmals in den Originalthread.

Ich antworte nicht immer hier an dieser Stelle auf Kommentare, sondern direkt bei den Antworten der jeweiligen Blogs.

Ich habe mir mal den Spaß gemacht und alle Fragen zusammengefasst, die hier auf dem Blog von mir beantwortet wurden. Neben der Montagsfrage sind auch andere Aktionen dabei, bei denen ich mitgemacht habe.

5 Kommentare

  1. Hi Frank!

    Die Diskussion gabs ja schon häufig und ich sehe es genauso wie du. Reine Rezensionsexemplare ohne Vorgaben sind nicht kennzeichnungspflichtig, aber man sollte es dazu schreiben. Aber eben nicht mit “Werbung”, sondern schlicht, dass es sich eben um ein Leseexemplar handelt.

    Bei manchen Blogs merkt man allerdings schon, dass da JEDES Rezi-Ex mit 5 Sternen bewertet wird. Das sind nicht viele, zumindest bin ich nicht über viele gestolpert, aber bei den wenigen ist es für mich auffällig und deshalb auch mittlerweile unglaubwürdig.

    Liebste Grüße, Aleshanee

    1. Hi Aleshanee,
      ja, das stimmt, bestimmte Themen kommen bei den Buchbloggern immer wieder mal hoch.

      Die “Weichspüler-Blogs” habe ich bewusst nicht erwähnt. Klar gibt es die Blogs, die nur ein paar Sätzchen zu einem Buch schreiben und dieses dann immer mit 5 Sternen bewerten. Solche Blogs haben in meinen Augen Null Aussagekraft und ich denke, dass hier die Blogger nur die Rezi-Exemplare abgreifen möchten. Das ist irgendwie auch ein eigenes Thema und kommt ja auch immer wieder mal hoch 🙂

      Viele Grüße
      Frank

      1. Wobei das genau der Fall ist, bei diesen “Weichspüler Blogs”, wo tatsächlich das Wort Werbung drüber gehört. Denn da – finde ich- geht es nicht mehr um die Meinung zum Buch, sondern einfach einen Präsenz das Buch zu zeigen und zu loben 😉

  2. Hey Frank,

    ich finde die Rechtsprechung auch nach 4 Jahren sehr schwammig und gehe da lieber auf Nummer sicher und halte mich an die strengstmögliche Auslegung. Aber du hast natürlich recht: BloggerInnen bewegen sich in einer großen Grauzone und wenn man es genau nimmt, müsste man Rezensionsexemplare nicht als Werbung deklarieren. Mir persönlich ist Transparenz sehr wichtig – vor allem weil das Thema so unklar ist – und lege deshalb viel Wert darauf, dass auch persönlich in meinen Beiträgen zu kennzeichnen.
    Was Verlage angeht habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass bei der Vergabe von Reziexemplaren nicht primär darauf geschaut wird, wie gut man das Buch vermutlich bewerten wird. Stattdessen schauen Verlage mittlerweile mehr auf die Reichweite und auf die Frage, wo man die Rezension sonst noch publiziert (diverse Buchportale, Social Media etc.).
    Was Lovelybooks angeht finde ich die Rezensionspflicht gerade bei Leserunden auch ein wenig problematisch…

    Liebe Grüße
    Sophia

    1. Hi Sophia,

      bei Büchern seh ich das ein wenig anders und da haben sich meine ich ein paar schlaue Köpfe auch Gedanken zu gemacht, wie die rechtlich einzuordnen sind. (Mal davon abgesehen, dass Buchblogs eh keine Influencer-Blogs mit Millionen Followern sind :)) Ich kennzeichne, dass ich das Buch als Rezensionsexemplar erhalten habe, kläre aber gleichzeitig darüber auf, dass damit keinerlei Bedingungen verknpüft sind. Das Wort “Werbung” suggieriert zumindest in meinem Kopf direkt eine Verbindung zu “gekaufte und nicht mehr ehrliche Meinung”.

      Sonnige Grüße
      Frank

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