Der Buchblogger und das deutsche Recht: Das Zitat

book glasses read studyManchmal lese ich (not­ge­drun­gen) Gesetzestexte und fra­ge mich, wie es die Juristen schaf­fen, sol­che unver­ständ­li­chen Satzkonstrukte zu kre­ieren. Wer einen Blog führt, muss sich aber not­ge­drun­gen mit den Texten aus­ein­an­der­set­zen, da in Deutschland der Grundsatz gilt “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”.

Das war für mich die Intention, die­se klei­ne Reihe zu ver­öf­fent­li­chen, in denen ich ver­su­che, mei­ne gesam­mel­ten Erkenntnisse der Allgemeinheit bekannt zu machen. Denn vie­le Blogger sind seit dem Inkrafttreten der neu­en Datenschutzrichtlinien ver­un­si­chert, was sie nun pos­ten dür­fen und was nicht.

Da ich hier einen Buch- bzw. Literaturblog füh­re, ist es natür­lich inter­es­sant zu wis­sen, was ich hier zitie­ren darf und wie ein sol­ches Zitat aus­zu­se­hen hat. Dabei ist nicht das wis­sen­schaft­lich kor­rek­te Zitat gemeint, son­dern eher ein jenes, das ich in mei­nen Blogbeiträgen aus den Büchern ver­wen­de.

Um aus einem (lite­ra­ri­schen) Werk in mei­nen Beiträgen zu zitie­ren, muss ich vier Voraussetzungen erfül­len.

  1. Das Zitat muss einen beson­de­ren Zweck erfül­len.
  2. Es muss einen gebo­te­nen Umfang haben
  3. und in einem selb­stän­di­gen Werk über­nom­men wer­den.
  4. Schlussendlich muss ich die Quelle ange­ben.

Nun ste­hen hier vier Grundsätze, die lei­der nicht selbst­er­klä­rend sind. Ich ver­su­che mich nun an der Interpretation aller­dings mit der Einschränkung, das ich weder Jurist bin und die­ser Beitrag kei­nen rechts­ver­bind­li­chen Charakter besitzt.

Der Zitatzweck

Ein Zitat darf nur Hilfsmittel sein, um sei­ne eige­ne Darstellung zu unter­mau­ern. Das ist lei­der sehr schwam­mig defi­niert, so dass kei­ne har­te Grenze gibt, ab wann ein Zitat eine Verbindung zu den eige­nen Gedanken her­ge­stellt hat.

Innerhalb einer Buchvorstellung ver­su­che ich als Blogger natür­lich einen Schreibstil oder eine bestimm­te Aussage her­vor­zu­he­ben, wodurch ein Bezug ein­deu­tig gege­ben ist. Hier braucht sich der Blogger kei­ne Gedanken machen.

Wer auf sei­nem Blog hin­ge­gen nur Inhalte des Buchs wie­der­gibt und kei­nen Bezug zu sei­nen eige­nen Gedanken her­stellt, erfüllt eben nicht die grund­le­gen­de Voraussetzung, um ein sol­ches Zitat anzu­brin­gen. Auf Buch- bzw. Literaturblogs habe ich das aller­dings bis­her nur sel­ten gese­hen.

Umfang des Zitats

Kein Gericht hat bis­her fest­ge­legt, wie lang ein Zitat sein darf. Diese Bewertung ist grund­sätz­lich immer eine Einzelfallentscheidung unter Beachtung vie­ler Umstände, die nur Juristen allein ken­nen. Dennoch kann es eine Richtlinie vor allem für Buchblogger geben, denn der Zitatzweck kommt hier wie­der ins Spiel.

Die Juristen schau­en näm­lich auf das Verhältnis zwi­schen Zitatlänge und eige­nem Text, der eben einen Bezug zum Zitat haben muss. So ist es durch­aus zuläs­sig lan­ge Passagen, die sogar meh­re­re Sätze lang sein kön­nen, zu zitie­ren, wenn ich als Blogger damit mei­nen Standpunkt zu einem lite­ra­ri­schen Werk dar­le­gen möch­te, wie zum Beispiel der blu­mi­ge oder aus­schwei­fen­de Schreibstil eines Autors.

Wenn ich auf mei­ne Meinung indes ver­zich­te oder die­se nur in einem Satz wie­der­ge­be, nach­dem ich zwei Seiten des Buchs abge­schrie­ben habe, so ist dies nicht zuläs­sig.

Selbstständige Werk

Das ist eigent­lich einer der Hauptpunkte, um über­haupt ein Zitat in einem Blogbeitrag anzu­füh­ren. Das zitie­ren­de Werk (also mein Blogbeitrag) muss eine urhe­ber­recht­li­che Unabhängigkeit von dem Werk besit­zen, aus dem ich zitie­ren möch­te. Hier kom­men Wortkreationen der Juristen ins Spiel, dass mein Blogbeitag eine aus­rei­chen­de eigen­stän­di­ge indi­vi­du­el­le Schöpfungstiefe haben muss, wenn das Zitat weg­ge­las­sen wird.

Im Klartext: Wie schaut mein Blogbeitrag aus, wenn ich die Zitate ent­fer­ne. Wenn dann nur noch unzu­sam­men­hän­gen­de Wort- oder Satzfragemente übrig blei­ben, ist das Zitieren nicht zuläs­sig.

Quellenangabe

Wenn ich ein Zitat in mei­nen Blogbeitrag ein­fü­ge, dann ist es für mich selbst­ver­ständ­lich, die Quelle anzu­ge­ben. Witzigerweise tref­fen die Juristen kei­ner­lei Aussage dar­über, wie dies zu gesche­hen hat. Es muss ledig­lich ein­deu­tig zu erken­nen sein, wel­cher Text von mir als Blogbeitragautor stammt und wel­cher zitiert wird.

Für gewöhn­lich reicht es aus, wenn ich die Seite ange­be, wenn ich in der Buchbesprechung Titel und Autor sowie­so nen­ne. Bei Zitaten aus dem Internet muss die URL ange­ge­ben sein – eine Verlinkung ist zwar nett, aber nicht erfor­der­lich.

Fazit

Es ist für Buchblogger gar nicht so schwer, das rich­ti­ge Maß zu fin­den, um ein Zitat anzu­brin­gen. Es wird schnell klar, wann mit einem Zitat ein­fach nur Arbeit gespart wer­den möch­te, um den eige­nen Beitrag mit Buchstaben zu fül­len und ab wann das Zitat eben den Zweck erfüllt, die eige­ne Meinung zu ver­deut­li­chen.

Wer die vier Grundsätze berück­sich­tigt, wird rela­tiv ein­fach rechts­si­cher aus sei­nem Buch auch wei­ter­hin Zitate in sei­ne Blogbeiträge ein­fü­gen.

Ich werde BuchbloggerIn mei­ner klei­nen losen Reihe “Ich wer­de Buchblogger” sam­mel ich Beiträge zu diver­se Themen rund ums (buch)bloggen.

3 Kommentare

  1. Hallo,

    ich muss ja zuge­ben, bei Gesetzestexten (und Formularen in Beamtendeutsch) schal­tet mein Gehirn um auf wei­ßes Rauschen… Hilfe! Deswegen bin ich sehr dank­bar für jeden Beitrag, der mir das ver­träg­li­cher macht und es mir erklärt.

    Mir ist mal von einem Vertrag gesagt wor­den, ich dür­fe höchs­tens 50 Wörter zitie­ren. Aber das ist ver­dammt kurz, und ich hof­fe mal, dass das nicht vie­le Verlage so sehen…

    LG,
    Mikka
    [ Mikka liest von A bis Z ]

    1. Hallo Mikka,

      so ein­fach ist das in Deutschland lei­der nicht. Es gibt kei­ne Höchstgrenze, was die Zitatlänge betrifft. Wenn Du aller­dings bei einem Verlag anfragst und die­ser Dir die­se Vorgabe macht, dann kann das eine Einzelfallentscheidung sein (obwohl eine Begrenzung auf die Zeichenanzahl deut­lich sinn­vol­ler wäre).
      Ich den­ke, dass die meis­ten Verlage es nicht so rige­ros sehen, solan­ge neben dem Zitat noch aus­rei­chend eige­ne Meinung vor­han­den ist.

      Und ja, mich graut es auch schon vor der Steuererklärung, bei der ich immer wie­der Dinge ange­ben muss, die ich nicht ver­ste­he … args …

      Viele Grüße
      Frank

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