Der Buchblogger und das deutsche Recht

regulation 3246979 640Im Netz und im spe­zi­el­len unter den Bloggern geht die Angst um. Der Grund: Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Bis zum 25. Mai 2018 haben die Betreiber von Online-Diensten noch Zeit, ihren Webauftritt an die neu­en Regelungen anzu­pas­sen.

Für mich als Buchblogger haben sich in die­sem Zuge wie­der die übli­chen Fragen beschäf­tigt: Was muss ich als Buchblogger beach­ten? Muss ich gar ein Gewerbe anmel­den, weil ich Affiliate-Links ver­wen­de und Werbung auf die­sem Blog schal­te? Ich fas­se in die­sem Beitrag mei­ne Erkenntnisse zusam­men, beto­ne dabei aller­dings, dass dies ledig­lich das Ergebnis einer Webrecherche und kei­ne rechts­ver­bind­li­che Beratung dar­stellt.

Pflichten eines Blogbetreibers

Impressum

Wer einen Blog betreibt, auch wenn die­ser rein pri­vat geführt wird, unter­liegt der Impressumspflicht. Es gibt die ein oder ande­re Ausnahme, bei der kein Impressum ange­ge­ben wer­den muss, was aber extrem sel­ten ist. Für jeden Buchblogger bedeu­tet das, dass eine voll­stän­di­ge Adresse im Impressum ange­ge­ben wer­den muss.

Buchblogger bewe­gen sich zwar in der Nische und wer­den somit nicht so schnell von Abmahnanwälten auf­ge­spürt, den­noch ist drin­gend davon abzu­ra­ten, auf ein Impressum zu ver­zich­ten. Dazu gehört die Angabe einer voll­stän­di­gen pos­ta­li­schen und elek­tro­ni­schen Adresse.

Im Klartext: Name, Anschrift und E‑Mail-Adresse gehö­ren ins Impressum.

Ich habe bei mei­ner Recherche schon von Fällen gele­sen, in denen ein Blogger wegen einer feh­len­den Hausnummer abge­mahnt wur­de!

Natürlich bedeu­tet das, dass Autoren (vor allem Selfbublisher) die­se Adresse nut­zen, um einem Bücher zuzu­sen­den. Wer ein Buchblog führt, muss das aber in Kauf neh­men. Mit dem Hinweis: Unverlangt ein­ge­sand­te Bücher wer­den von mir grund­sätz­lich nicht gele­sen (oder ähn­lich) schreckt man aber schon vie­le Autoren ab. Der Beitrag in der Selfpublisher-Bibel zeigt aller­dings, dass die Branche hin­sicht­lich Buchblogger sen­si­bi­li­siert ist und die Befürchtung unbe­grün­det sind.

Es gibt natür­lich die Möglichkeit, Anonymisierungsdienste zu nut­zen, aber bei der Reichweite eines Buchblogs ist das wohl für die meis­ten über­trie­ben, da die­se Dienste oft­mals mit Kosten ver­bun­den sind.

Datenschutzerklärung

Jeder Buchblogger braucht eine Datenschutzerklärung. Allein die Möglichkeit, einen Kommentar zu hin­ter­las­sen, erfor­dert das. Wer sogar zu sozia­len Medien ver­weist, der ist auf jeden Fall in der Pflicht.

Dadurch, dass das gar nicht so ein­fach ist, eine geeig­ne­te Datenschutzerklärung auf­zu­set­zen, gibt es mitt­ler­wei­le eini­ge Datenschutz-Generatoren im Netz, die den Blogger dabei unter­stüt­zen. Auf die­sem Blog fin­det sich die Variante der deut­schen Gesellschaft für Datenschutz (Link funk­tio­nier­te nicht mehr und wur­de auto­ma­tisch ent­fernt). Eine Alternative bie­tet die Seite mein-datenschutzbeauftragter.de.

Cookies

Die Blogbetreiber müs­sen die Besucher über die Verwendung von Cookies hin­wei­sen. Wer bei WordPress oder Blogger sei­nen Blog lie­gen hat, muss nichts machen. Wer selbst hos­tet, muss über ent­spre­chen­de Plugins den Cookie-Hinweis akti­vie­ren.

Https

Die neue Datenschutzverordnung for­dert, die gespei­cher­ten Daten der User best­mög­lich zu schüt­zen. Wer Nutzerdaten zum Beispiel in einer Datenbank online spei­chert, wird sei­ne Verbindung ver­schlüs­seln müs­sen. Buchblogger spei­chern für gewöhn­lich kei­ne gro­ßen Datenmengen, nut­zen aber die Kommentarfunktion, bei der die Mailadresse über­tra­gen wird.

Ob das Übertragen der Mailadresse schon dazu füh­ren wird, dass die Blogger eine siche­re Verbindung ver­wen­den müs­sen, scheint noch nicht ganz geklärt. Die Tendenz geht aller­dings in die Richtung, dass die Blogger künf­tig mit siche­ren Verbindungen arbei­ten müs­sen. Dafür muss ein SSL-Zertifikat ein­ge­bun­den wer­den.

Die Umstellung betrifft wie­der­um nur die Selbsthoster, da WordPress und Blogger schon ver­schlüs­sel­te Protokolle ver­wen­den.

Die Umstellung eines Blogs auf https ist alles ande­re als ein­fach, die Kosten für ein SSL-Zertifikat belie­big hoch, so dass ver­mut­lich die meis­ten Buchblogger ihren Blog vor­erst nicht auf https umstel­len wer­den.

Ich habe mich tat­säch­lich auch lan­ge gesträubt und nun doch mei­ne Blogs mit einem kos­ten­frei­en Zertifikat aus­ge­stat­tet. Leider gibt es im Netz der­art vie­le feh­ler­haf­te Anleitungen, dass ich selbst in einem Beitrag auf mei­nem Schwesterblog zei­ge, wie die Umstellung funk­tio­niert.

Bilder

Mittlerweile nut­zen vor allem Buchblogger ledig­lich Bilder von den Verlagen oder machen sie gleich selbst. Das ist auch drin­gend zu emp­feh­len. Die Verlage gestat­ten mitt­ler­wei­le, dass die Buchcover ohne wei­te­re Genehmigung auf den Blogs ver­wen­det wer­den dür­fen. Das gilt aber nicht für die Autorenfotos! Die unter­lie­gen oft­mals wei­ter­ge­hen­den Rechten, so dass der Buchblogger die­se Fotos bes­ser nicht ohne Rücksprache ver­wen­det.

Wer ger­ne ande­re Fotos auf sei­nem Blog nut­zen möch­te, der nut­ze am bes­ten die Plattform Pixabay, auf der man lizenz­freie Fotos her­un­ter­la­den kann, mit denen man dann machen kann, was man möch­te.

Obwohl mitt­ler­wei­le vie­le Verlage ein Foto aus dem Inneren eines Buchs tole­rie­ren, rate ich drin­gend dazu, die­se Fotos nur nach Rücksprache mit dem Verlag zu ver­wen­den und die­ses dann auch auf dem Blog kennt­lich zu machen.

Kennzeichnungspflicht für Werbung

Wer auf sei­nem Blog an Affiliate-Programmen teil­nimmt oder Werbung schal­ten möch­te, muss die­se ein­deu­tig kenn­zeich­nen. Deswegen fin­det sich bei mei­nen Werbebannern immer das Wort “Werbung” über dem Banner, wie zum Beispiel in der fol­gen­den Variante:

(Die Form der Werbung, die hier gezeigt wur­de, ver­wen­de ich nicht mehr.)

Beim Amazon-Affiliate-Programm (und ande­rer Werbung) kenn­zeich­ne ich mitt­ler­wei­le recht ein­deu­tig, dass der Link zu Amazon geht und ich am Affiliate-Programm teil­neh­me.

Wer sich kom­plet­te Beiträge spon­sern lässt, der muss auch die­se als sol­che kenn­zeich­nen. Allerdings nur, wenn z.B. der Verlag oder der Autor einen dafür bezahlt.

Die meis­ten Beiträge, die ich dazu gefun­den habe, hal­ten das Bereitstellen von Rezensionsexemplaren für kein Sponsoring, solan­ge der Buchblogger in sei­ner Buchbesprechung sei­ne freie Meinung kund­tut. Es soll­te aber ange­ge­ben wer­den, dass man das Buch vom Verlag oder Autor als Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt wur­de. Es muss aber nicht gleich der gesam­te Blogbeitrag als Werbung gekenn­zeich­net wer­den, so wie es man­cher Buchblogger mitt­ler­wei­le macht.

Muss ich als Buchblogger ein Gewerbe anmelden?

Es gibt im deut­schen Recht die bei­den Varianten, einen Blog mit einer Gewinnerzielungsabsicht oder aus Liebhaberei zu betrei­ben. Vereinfacht gesagt: Wer einen Blog erstellt, um damit Geld zu ver­die­nen, der han­delt mit einer Gewinnerzielungsabsicht und muss ein Gewerbe anmel­den. Wer ein­fach nur über sein Hobby berich­tet, wie zum Beispiel sei­ner Leidenschaft zu Lesen, der han­delt unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei und muss kein Gewerbe anmel­den.

Bei den Buchblogs, die ich bis­her gese­hen habe, liegt eigent­lich grund­sätz­lich eine Liebhaberei vor und ein Buchblogger muss kein Gewerbe anmel­den.

Das gilt auch für den Fall, dass Werbung geschal­tet ist. Also gro­be Orientierung liest man manch­mal auch von einem maxi­ma­len Gewinn von 410 Euro pro Monat, die eine sol­che Nebentätigkeit ein­brin­gen darf. Allerdings fängt dann die Grauzone an und es wird recht­lich nicht mehr so ein­deu­tig ver­ständ­lich. Da ich aber davon aus­ge­he, dass selbst erfolg­rei­che Buchblogs kei­ne 400 Euro pro Monat an Werbekosten ein­brin­gen, muss der Buchblogger für gewöhn­lich kein Gewerbe anmel­den.

Ergänzung zum 22.04.18:

Kommentarfunktion

Hinsichtlich der Kommentarfunktion auf den Blogs fängt die Grauzone an und es gibt deut­lich mehr wider­sprüch­li­che Angaben dazu im Netz. Das fängt bei der Einverständniserklärung des Users an, der einen Kommentar abge­ben möch­te, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genom­men hat. Mittlerweile gibt es eini­ge Plugins, die die­ses Feature akti­vie­ren.

WordPress spei­chert bei der Abgabe eines Kommentars auto­ma­tisch die IP-Adresse. Viele (nicht alle) IT-Anwälte sind der Meinung, dass dies unter­bun­den wer­den soll­te. Andere sind der Meinung, dass der User mit der Abgabe des Kommentars akzep­tiert, dass sowohl Mailadresse als auch IP-Adresse gespei­chert wer­den.

Unabhängig davon soll­te die Avatarfunktion des Blogs deak­ti­viert wer­den. Genutzt wird die­se Funktion sowie­so kaum und man ent­geht damit, dass die Daten der User auf frem­den Servern gespei­chert wer­den. Die Funktion fin­den man im Backend unter Einstellung . Diskussion und dann die Checkbox bei Avataranzeige deak­ti­vie­ren.

Es gibt sogar eini­ge Meinungen im Netz, dass selbst älte­re Speicherdaten, die IP-Adressen ent­hal­ten, aus der Datenbank gelöscht wer­den müs­sen. In sei­ner Datenbank fin­det sich eine ent­spre­chen­de Tabelle mit den Einträgen, die gezielt gelöscht wer­den kön­nen. Man kann natür­lich rigo­ro­ser sein und ein­fach alle alten Kommentare löschen.

Auf die­sem Blog nut­ze ich zusätz­lich die Akismet zum Schutz vor Spam-Kommentare, so dass ich über die­ses Plugin (Akismet Privacy Policy) einen Hinweis unter den Kommentaren ein­blen­de.

Social Media

Schon seit 2014 ste­hen die Like-Buttons von Facebook, Google+ und wei­ter im Fokus. Mit die­sen Buttons wer­den schon mit der Anzeige sel­bi­ger Daten an die jewei­li­gen Firmenzentralen gesen­det. Dennoch möch­ten vie­le die­se Option nicht mis­sen, wes­halb die Experten von Heise sich ein Zweiklickverfahren aus­ge­dacht hat­ten. Dieses wur­de wei­ter­ent­wi­ckelt und mit­tels eines Plugins kann die­se Funktion auf dem eige­nen Blog ein­ge­bun­den wer­den.

Das ursprüng­li­che Plugin “Shariff” wird nicht mehr wei­ter­ent­wi­ckelt, wes­halb ich die Nutzung des Plugins Shariff Wrapper emp­feh­le. Da kann man etwas siche­rer sein, dass auch mit zukünf­ti­gen WordPressfunktionen, die­ses Plugin noch funk­tio­niert.

Stolperfalle Widget. Wer das Facebook-Widget in sei­nem Blog nutzt, der über­trägt trotz Verwendung des Plugins die Daten an Facebook. Hier bleibt dem Blogbetreiber nichts ande­res übrig als das Widget zu deak­ti­vie­ren. Das betrifft auch die ande­ren Widget aus den sozia­len Medien.

Die Widgets der Buchblogger bzw. Buchdiskussionsseiten wie Lovelybooks und Was liest Du sind mei­nes Wissens davon nicht betrof­fen.


Ich habe im Netz eine Seite gefun­den, auf der über­sicht­lich vie­le Plugins gelis­tet wer­den und auf deren DSGVO-Kompatibilität geprüft wur­den.


Fazit

Um es auf den Punkt zu brin­gen:

  • Der Buchblogger braucht zwin­gend ein Impressum mit einer voll­stän­di­gen pos­ta­li­schen Anschrift einer Mailadresse sowie eine gül­ti­ge Datenschutzerklärung. Das ist das Mindestmaß an Angaben, damit man vor einer Abmahnung gefeit ist.
  • Ist die Kommentarfunktion aktiv, muss die Verbindung gesi­chert wer­den (Stichwort SSL-Zertifikat).
  • Die IP-Adresse darf bei Abgabe des Kommentars nicht gespei­chert wer­den. Es ist eine Einverständniserklärung hin­zu­zu­fü­gen.
  • Wer Werbung schal­tet oder an Affiliate-Programmen teil­nimmt, muss dies ein­deu­tig kenn­zeich­nen. Dafür reicht das Wort “Werbung” oder “Anzeige” an den exter­nen Links, im Link selbst oder am Werbebanner.
  • Es muss nicht die Buchbesprechung als Werbung gekenn­zeich­net wer­den, wenn die­ser ein Rezensionsexemplar zugrun­de liegt, solan­ge die eige­ne Meinung zum Tragen kommt und die Texte vom Blogger selbst ver­fasst wur­den.
  • Ein Buchblogger muss für gewöhn­lich kein Gewerbe anmel­den.

 

Ich möch­te noch­mals die­sem Beitrag jeg­li­chen rechts­ver­bind­li­chen Charakter abspre­chen. Dieser Beitrag soll auf das Mindestmaß an Pflichten zei­gen, denen auch ein Buchblogger unter­liegt. Ich sehe tat­säch­lich sehr vie­le Buchblogs, die ihrer Impressumspflicht nicht nach­kom­men. Diese lau­fen Gefahr, sich irgend­wann mit einer Abmahnung kon­fron­tiert zu sehen.

Dieser Beitrag wird mehr oder weni­ger regel­mä­ßig aktua­li­siert.

Ich werde BuchbloggerIn einer klei­nen Reihe “Ich wer­de Buchblogger” gebe ich einen kur­zen Überblick dar­über, was der begeis­ter­te Leser machen muss, um einen eige­nen Buchblog zu star­ten.

Dabei schrei­be ich in loser Folge immer wie­der über das ein oder ande­re Thema, das mit gera­de über den Weg läuft, wie zum Beispiel die recht­li­chen Fragen, wie ich sie in die­sem Beitrag genannt habe.

 

11 Kommentare

  1. Huhu!

    Heikel sind aller­dings recht­lich auch die Folgen-Buttons von Facebook, Twitter und Co, sowie diver­se “Gefällt mir”- und Teilen-Buttons, da die­se in vie­len Fällen als Tracker fun­gie­ren und schon Nutzerdaten wie IP-Adressen und Ähnliches sen­den, bevor der Nutzer sie über­haupt ange­klickt hat. Ähnlich sieht es mit den Avataren von Gravatar aus.

    Ich benut­ze die “Ghostery”-Erweiterung für Chrome, die mir beim Besuch einer Webseite anzeigt, was alles im Hintergrund läuft, das mei­ne Daten ver­ar­bei­tet und wei­ter­lei­tet. Auf dei­nem Blog bekom­me ich zur Zeit 5 Meldungen:

    2 Social-Media ‑Tracker (Facebook Connect und Gravatar)
    1 Website-Analytic (WordPress Stats)
    2 Werbung (Amazon Aszociates und Facebook Impressions)

    Soweit ich infor­miert bin, reicht es bei Amazon und WordPress Stats, in der Datenschutzerklärung dar­auf hin­zu­wei­sen – bei Amazon, weil da noch nichts pas­siert, bevor der Nutzer bewusst tätig wird, und bei WordPress Stats, weil man auf ein “berech­tig­tes Interesse” an den Nutzerdaten plä­die­ren kann.

    Bei Gravatar sowie den Trackern hin­ter den Like/Follow/Share-Buttons sieht das mei­nes Wissens anders aus, da der Nutzer kei­ne Möglichkeit hat, der Nutzung sei­ner per­sön­li­chen Daten VOR Erhebung zu wider­spre­chen – bzw. der Betreiber der Website ein Einverständnis nicht nach­wei­sen kann. Ich habe jetzt schon auf meh­re­ren Seiten gele­sen, dass ein Passus in der Datenschutzerklärung recht­lich gese­hen nicht was­ser­dicht ist.

    Da müss­te man den Nutzer vor Besuch der Website erst­mal auf eine Seite wei­ter­lei­ten, wo er mit einer Checkbox aus­drück­lich bestä­tigt, ein­ver­stan­den zu sein, was dann auch über dou­ble opt-in / Bestätigungssmail, lau­fen müss­te. Auf der siche­ren Seite ist man mit dem Plugin von Shariff, da sen­den die Buttons kei­ne per­sön­li­chen Nutzerdaten, bevor der Nutzer die Buttons anklickt.

    Hier ist eine Quelle, die ich dazu sehr infor­ma­tiv fand:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/social-plugins-datenschutzgrundverordnung-dsgvo.html#abschnitt_50

    Soweit ich weiß, bräuch­test du auch noch eine Checkbox, mit der der Nutzer VOR dem Absenden eines Kommentars bestä­ti­gen muss, die Datenschutzerklärung gele­sen zu haben.

    Die gan­ze Sache ist so schwam­mig, da sind sich sogar Juristen anschei­nend nicht 100%ig sicher, aber ich bin da lie­ber auf der siche­ren Seite! Blöd ist die gan­ze Geschichte im Moment ja vor allem für die Blogspot-Blogger, die kön­nen vie­les ja noch nicht anpas­sen.

    LG,
    Mikka

    1. Hallo Mikka,

      vie­len Dank für Deine aus­führ­li­che Antwort. Du hast in allen Punkten recht, aller­dings bewegt sich vie­les im Graubereich, weil vie­les nicht zu 100% geklärt ist. Das wich­tigs­te, um einer Abmahnung vor­zu­beu­gen, ist mei­ner Meinung nach die Impressumspflicht und so wie es aus­sieht ab dem 25.05. auch die siche­re Verbindung.

      Ich habe den Shariff Wrapper im Hintergrund lau­fen (der wird regel­mä­ßi­ger aktua­li­siert), aller­dings habe das FB-Plugin im Widget lau­fen – das müss­te ich wohl kom­plett deak­ti­vie­ren. Oder das wer­de ich in der nächs­ten Woche deak­ti­vie­ren – heu­te muss ich das Wetter trotz Heuschnupfen aus­nut­zen 😉

      Den Gravatar habe ich aller­dings tat­säch­lich ver­ges­sen und den Beitrag um die­sen Punkt noch ergän­zen – aber auch erst nächs­te Woche … das Wetter 🙂

      Das mit der Checkbox bei den Kommentaren ist bei WP lei­der noch nicht inte­griert. Da bin ich mir noch nicht sicher, ob ich die manu­ell ein­fü­gen wer­de, weil das noch eine Grauzone ist. Auch hier glau­be ich, dass eine siche­re Verbindung wich­ti­ger ist.

      Deine Ghostery-Erweiterung hat übri­gens nicht alle Tracker erkannt. Es lau­fen meh­re­re im Hintergrund, aller­dings sind die meist unkri­tisch, weil die Daten anony­mi­siert gespei­chert wer­den.

      Jetzt gehts aber erst­mal raus und der Blog muss war­ten 😉

      VLG Frank

  2. Hallo Frank,
    super, dass Du hier alles zusam­men gefasst hast, was ein Buch Blogger wis­sen soll­te. Das hilft mir sehr, denn ich habe mir vie­le Infos zur Gestaltung mei­ner bei­den Blogs zusam­men­ge­sucht und bin auch nicht so erfah­ren mit der Computerarbeit.
    Herzliche Grüsse
    Angela

  3. Guten Morgen
    Was ich bis jetzt nir­gend­wo gefun­den habe ist, ob das anfor­dern und erhal­ten von Rezensionsexemplaren als Geld ver­die­nen zählt und daher ein Gewerbe ange­mel­det wer­den muss. Weißt du zufäl­lig eine Antwort dar­auf? Ich möch­te mich ein­fach absi­chern, bevor ich das ers­te mal ein Rezensionsexemplar anfor­de­re.

  4. Hallo Frank,

    ges­tern kam mir plötz­lich eine Frage, viel­leicht weißt du ja eine Antwort:
    Die Widgets von goodreads.com – sind die DSGVO Konform? Verbinden sich schließ­lich mit einem US Server. Allerdings den­ke ich das kei­ne Daten in die USA trans­fe­riert wer­den, nur umge­kehrt.
    Konnte bis­her nichts dazu fin­den.

    Grüße

    1. Hi,
      das ist eine gute Frage, die ich lei­der nicht beant­wor­ten kann. Keine Ahnung, ob nicht auch sta­tis­ti­sche Daten gesam­melt wer­den. Meist reicht habe auch ein Hinweis, dass dies im Rahmen der Möglichkeit steht, um DSGVO kon­form zu sein.
      Viele Grüße
      Frank

  5. Hallo Büchernarr :),
    gera­de habe ich Deinen Artikel zum Thema DSGVO bzw. Rechtliche Fragen für Buchblogger ent­deckt. Vielen Dank für die tol­le Übersicht!
    Ich habe nur eine klei­ne Anmerkung bezüg­lich dem Thema Gewerbe Anmeldung.
    Ich bin selbst Autorin und Hörbuchbloggerin und inzwi­schen Kleinunternehmerin, habe aber kein Kleingewerbe. In dem Buch “Autoren an die Steuer” von Kia Kahawa bzw. auch ihrer gleich­na­mi­gen Blogreihe geht sie auf den Unterschied zwi­schen “Kleinunternehmer” und “Kleingewerbe” ein.
    Soweit ich das ver­stan­den habe, ist es fol­gen­der: Man ist dann gewerb­lich aktiv, wenn man unter Einsatz von Kapital han­delt. Wenn ich z.B. ein Buch kau­fe und es für mehr Geld wei­ter­ver­kau­fe, erzie­le ich einen Gewinn.
    Wenn ich aber Rezensionen schrei­be oder Bücher ver­öf­fent­li­che, bin ich “frei­be­ruf­lich” aktiv, weil ich dann durch “eige­nes Fachwissen selbst­stän­dig etwas Neues erschaf­fe”. Meistens geht bei­des aber flie­ßend inein­an­der über. Wenn man also mit dem Bloggen Geld ver­die­nen möch­te, wür­de ich mich noch­mal mit den Unterschieden beschäf­ti­gen und erst­mal schau­en, ob es nicht mehr Sinn ergibt, den Bogen zur Steuerlichen Erfassung der selbst­stän­di­gen Tätigkeit beim Finanzamt abzu­ge­ben.
    vie­le Grüße
    Emma

  6. Mich wür­de mal inter­es­sie­ren wie das mit Musik auf Instagram ist. Da ich ja als buch­blog­ger Werbung für jemand ande­rem sein Buch mache, erstel­le ich reels Beiträge und Storys und suche ein pas­sen­des Lied/melody aus. Nun gibt es ja tau­sen­de Möglichkeiten. Aber unter­lie­ge ich dann nicht dem das ich eine Lizenz für bestimm­te Musik brau­che ? Ich mache ja kom­mer­zi­el­le Werbung ? Darf ich dann nir lizen­s­freie Lieder benüt­zen als buch­blog­ger oder mir Lizenzen kau­fen ? Das ist so eine Grauzone wo kei­ner drü­ber Bescheid weis…

    1. Hallo Stefanie,

      für Musik gel­ten ähn­li­che Rechte. Es gibt aber auch hier (ähn­lich wie bei Fotos) Seiten, auf denen lizenz­freie Musik ange­bo­ten wird. Google ein­fach mal danach. Ansonsten musst Du bei der gema die Musik anmel­den bzw. Lizenzen erwer­ben.

      VG
      Frank

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