Montagsfrage #59: Wie steht Ihr zu eBook-Piraterie?

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Kölle alaaf, leev jecke! Ja, heute ist Rosenmontag und der Höhepunkt des Straßenkarnevals in den karnevalistischen Hochburgen. Das könnte dazu führen, dass am heutigen Tag vielleicht weniger Teilnehmer bei der Montagsfrage mitmachen. Zum Glück ist es ja mittlerweile möglich, die Frage vorzuschreiben 🙂 Heute geht es um ein überhaupt nicht karnevalistisches oder lustiges Thema, denn die heutige Montagsfrage lautet:

Wie stehe ich zur eBook-Piraterie?

Ich kann mir ehrlich gesagt nur schwer vorstellen, dass jemanden in unserer Runde gibt, der es gutheißt, dass Bücher geklaut werden. Ja, im Netz gibt es noch immer die Seiten, auf denen eBooks ebenso wie Musik oder Filme heruntergeladen werden können. Aber ich möchte diese Seiten weder vorstellen noch jemanden ermuntern danach zu suchen. Deshalb muss ich die Frage anders verstehen.

Vielleicht in die Richtung, ob ich es als Kavaliersdelikt verstehe, wenn ich eBooks in meinem Freundeskreis verteile. Da ich relativ viele Bücher als Rezensionsexemplare zur Verfügung gestellt bekomme und mein Name samt Mailadresse in diesen eBooks gespeichert sind, wäre ich schön blöd, wenn ich diese Bücher weitergebe.

Ich gebe zu, dass ich früher, als man sich noch mit seinen Rechnern und Röhrenmonitoren in dunklen Kellern getroffen hatte, mich daran beteiligt hatte, riesige Datenmengen über das lokale Netzwerk auszutauschen. Das nannte sich Netzwerkparty. Nebenbei hatte man dann irgendwelche Netzwerkspiele gespielt. Aber mit den Streaming-Diensten und dem Online-Gaming (und der Gründung einer Familie) ist das alles mittlerweile Geschichte.

Natürlich wusste ich damals, dass es illegal war, sich untereinander die Medien zu geben, aber es gab bei weitem dieses Angebot nicht, wie es heute zur Verfügung gestellt wurde. Ich habe z.B. erst kürzlich in unserer Stadtbibliothek einen Account für mich anlegen lassen (ich hatte davor immer die Accounts meiner Kinder genutzt) und bin vom Hocker gefallen, was mittlerweile an Online-Diensten angeboten wird. So viele Leben kann ich gar nicht leben, um das alles lesen, schauen und hören zu können.

Dieses Überangebot macht es in meinen Augen mittlerweile hinfällig, irgendwas illegal tauschen zu müssen, zumal die Stadtbibliotheken Titel ins Programm aufnehmen, die man sich wünscht.

Zurück zu unserer illustren Runde der Buchblogger. Denn in diese “Szene” ist es ja noch immer weit verbreitet, dass die Buchverrückten, die über Bücher schreiben, diese auch unbedingt als ausgedrucktes Exemplar in der Hand halten müssen. Bis hin zu dem (in meinen Augen sehr lächerlichen) Gedanken, dass ein eBook gar kein Buch ist, was sich auch in den “Challenges” widerspiegelt, in denen manchmal als eBook gelesene Bücher nicht teilnehmen “dürfen”. Von daher stelle ich einfach mal die These auf, dass eBook-Piraterie innerhalb der Buchblogger überhaupt keine Rolle spielt.

Wie gehabt lese ich die Beiträge der anderen Montagsantwortler, ohne immer eine Spur zu hinterlassen. Das gilt übrigens auch für die “Nachzügler”, die erst zum Ende der Woche ihre Beiträge veröffentlichen. Oftmals schaue ich auch am Wochenende nochmals in den Originalthread.

Ich antworte nicht immer hier an dieser Stelle auf Kommentare, sondern direkt bei den Antworten der jeweiligen Blogs.

Ich habe mir mal den Spaß gemacht und alle Fragen zusammengefasst, die hier auf dem Blog von mir beantwortet wurden. Neben der Montagsfrage sind auch andere Aktionen dabei, bei denen ich mitgemacht habe.

5 Kommentare

  1. Hi Frank!

    Ich denke auch, dass die Antwort auf die so gestellte Frage für alle recht klar ausfallen dürfte 🙂

    Das ein Ebook “kein Buch” ist, ist an sich natürlich Quatsch – und ich hab tatsächlich auch noch in keiner Challenge gesehen, dass ein Ebook nicht als Buch zählt?! O.O

    ABER ein bisschen zwiegespalten bin ich da tatsächlich. Warum? Weil: wenn ich mir ein Buch kaufe, kann ich es einer Freundin leihen. Wenn ich mir ein Ebook kaufe, darf ich das nicht. Weil es mir “nicht gehört” – wurde mir gesagt und ich mir nur das Recht zu lesen gekauft habe, oder so ähnlich. Ich weiß nicht mehr genau, wie das formuliert worden ist, sowas kann ich mir immer nicht merken, aber das finde ich schon immer sehr doof.
    Übrigens auch bei Rezensionsexemplaren, denn diese darf ich ja zumindest weiterverschenken, aber halt nicht als Ebook.
    Natürlich wegen dem Kopierschutz usw. das ist mir schon klar dass es wegen der technischen Seite nicht geht. Ein bisschen ärgern tut es mich trotzdem,denn die Ebooks sind teilweise ja nur 1-2 Euro günstiger als das “richtige Buch”
    Wenn ich mir ein Buch kaufe und es mir nicht gefällt, schenke oder tausche ich es gerne weiter. Was bei einem Ebook eben nicht möglich ist und das finde ich schon irgendwie doof.

    Liebste Grüße, Aleshanee

    1. Hi Aleshanee,
      ich müsste jetzt suchen, welche Challenge es war, weil mitgemacht habe ich dort natürlich nicht, weil es total albern ist. Was übrigens auch für Hörbücher gilt, auch wenn ein Teil der Geschichte durch den Erzähler getragen wird.

      Was den rechtlichen Aspekt angeht, hast Du recht. Du erwirbst bei einem eBook nicht das Buch selbst oder die Datei und kannst das Buch nicht weitergeben. Sehr wohl aber umtauschen. Und leider hast Du ebenfalls recht, dass die Preispolitik sich zumindest bei den großen Verlagen geändert hat und die eBook nur noch etwas weniger kosten als die gedruckten Versionen. Leider.

      Allerdings werden die eBooks günstiger, wenn die Taschenbuchversion erscheint. Es ist also klar, was die Verlage möchten. Beim Veröffentlichen der gebundenen Hardcover-Version wird einiges an Geld verdient und das darf nicht mit der eBook-Version “untergraben” werden. Hier hilft nur warten auf das Taschenbuch.

      Was das Verleihen betrifft: Da gibt es kein Hintertürchen. Und ich wüsste auch nicht, wie man das irgendwie umgehen könnte. Vielleicht über ein geschlossenes System wie Amazon, dass Amazon-Kunden ihre eBooks an andere Amazon-Kunden weitergeben können?

      Viele Grüße
      Frank

  2. Hey Frank,

    ich würde dir da zustimmen, ich glaube auch, dass Buchblogger_innen ausreichend Respekt vor der Kreativität von Autor_innen haben, um E-Book-Piraterie strikt abzulehnen. Was ja auch nur richtig so ist, schließlich ist das illegal.

    Sobald es jedoch um den privaten, nicht-kommerziellen Austausch von Geschichten geht, ist das meiner Meinung nach eine der gravierendsten Lücken des Systems. Es ist seit Jahrhunderten ganz normal, Bücher zu verleihen und weiterzugeben, wenn man sie mochte. Dass das bei E-Books plötzlich nicht mehr möglich ist, irritiert sicher viele. Schließlich ist auch die Lizenz für den Datensatz, aus dem ein E-Book besteht, letztendlich mein Eigentum und damit sollte ich doch verfahren können, wie ich möchte. Man kann sich darüber streiten, ob das legitim ist, aber ich glaube, um das Image des E-Books aufzubessern, wäre das ein wichtiger Punkt, der überdacht werden sollte.

    Montagsfrage auf dem wortmagieblog
    Liebe Grüße,
    Elli

  3. Hey Frank,

    zu der Weitergabe von E-Books im Bekanntenkreis hatte ich mich eben schon in einem anderen Kommentar geäußert. Ich finde es ziemlich probelmatisch, dass es bei E-Books wahnsinnig schwierig ist zu sagen, wo denn nun eine illegale Weitergabe stattgefunden hat oder nicht. In Fällen, in denen Personen E-Books auf Plattformen hochladen und Tausende das herunterladen oder sogar noch einen kleinen Centbetrag dafür bezahlen, der dann nicht in die Taschen des Verlags und der AutorInnen fließt, ist der Fall ja ganz klar. Aber was ist, wenn man sich das E-Book, das deine Mutter gekauft hat, auch auf seinen eigenen Reader zieht? Was, wenn man der besten Freundin ein E-Book zum Geburtstag schenkt und es danach selbst “ausleihen” möchte? E-Books, die nicht durch Wasserzeichen etc. geschützt sind, kann man ja auch im ganz kleinen Stil unbemerkt weitergeben (wie man es ja auch mit Print-Büchern machen würde) und sich dabei unbewusst schuldig machen. Ich finde, da müsste eine einheitliche Regelung her, die entweder mit technischen Barrieren oder klaren Regeln für Klarheit schafft. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass man vergleichsweise wie bei der Onleihe in begrenztem Umfang Links mit Freunden teilen kann, über die sie das betreffende E-Book herunterladen können, sich die Datei aber automatisch nach 2 Wochen wieder löscht oder so. So könnte man Bücher verleihen, hätte aber nicht das Problem der schneeballartigen Weitergabe.

    Zu deiner These, dass der Klau von E-Books in der Bloggerszene keine so große Rolle spielt… Den Punkt, dass viele BloggerInnen ihre Bücher sowieso lieber als Print besitzen wollen, trifft bestimmt auf einen Großteil zu. Trotzdem lese ich immer wieder von Personen, die auf Blogs oder Social Media Dinge posten wie “Das Ebook habe ich gestern auf der Plattform xy gefunden und sofort gedownloaded, hat mir super gefallen…” Nur weil Menschen ihr Hobby öffentlich teilen, heißt das leider nicht, dass sie bedächtiger vorgehen als der Durchschnittsbürger. Ganz davon abgesehen, dass das ein außerordentlich dummes Geständnis einer Straftat ist, vermitteln solche Beiträge anderen wiederum das Gefühl, dass es total in Ordnung ist, ebenfalls eine solche Seite zu besuchen. Aus diesem Grund habe ich bei der Beantwortung der heutigen Frage auch keine konkreten Namen von Seiten genannt, um niemanden auf dumme Gedanken zu bringen!

    Liebe Grüße
    Sophia

  4. Huhu Frank 🙂

    Ich teile deine Meinung – die Angebote der Bibliotheken sind mittlerweile so gut, dass man solche illegalen Seiten eigentlich gar nicht braucht. Klar, Kleinverlage und SPler sind da eher weniger vertreten, aber die Großverlage in jedem Falle und die bieten ja auch schon eine ganze Menge Lesestoff.

    Bei Challenges ist mir eher aufgefallen, dass Hörbücher teilweise nicht zählen, Ebooks ist mir bisher nicht aufgefallen.

    Bezüglich des Leihens bin ich wie Aleshanee auch ein wenig zwiegespalten. Die Regeln sind mir klar, aber ich verstehe auch, warum manche den Unterschied nicht ganz greifen können. Ich hab es eine Weile lang so gemacht, dass ich meiner Mutter direkt meinen E-Reader ausgeliehen habe, sodass sie Ebooks lesen kann. An die Daten ist sie nicht rangekommen. Ob das jetzt schon als Piraterie zählt … keine Ahnung.

    Lieben Gruß
    Andrea
    Meine heutige Antwort

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