Montagsfrage #59: Wie steht Ihr zu eBook-Piraterie?

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Kölle alaaf, leev jecke! Ja, heu­te ist Rosenmontag und der Höhepunkt des Straßenkarnevals in den kar­ne­va­lis­ti­schen Hochburgen. Das könn­te dazu füh­ren, dass am heu­ti­gen Tag viel­leicht weni­ger Teilnehmer bei der Montagsfrage mit­ma­chen. Zum Glück ist es ja mitt­ler­wei­le mög­lich, die Frage vor­zu­schrei­ben 🙂 Heute geht es um ein über­haupt nicht kar­ne­va­lis­ti­sches oder lus­ti­ges Thema, denn die heu­ti­ge Montagsfrage lau­tet:

Wie stehe ich zur eBook-Piraterie?

Ich kann mir ehr­lich gesagt nur schwer vor­stel­len, dass jeman­den in unse­rer Runde gibt, der es gut­heißt, dass Bücher geklaut wer­den. Ja, im Netz gibt es noch immer die Seiten, auf denen eBooks eben­so wie Musik oder Filme her­un­ter­ge­la­den wer­den kön­nen. Aber ich möch­te die­se Seiten weder vor­stel­len noch jeman­den ermun­tern danach zu suchen. Deshalb muss ich die Frage anders ver­ste­hen.

Vielleicht in die Richtung, ob ich es als Kavaliersdelikt ver­ste­he, wenn ich eBooks in mei­nem Freundeskreis ver­tei­le. Da ich rela­tiv vie­le Bücher als Rezensionsexemplare zur Verfügung gestellt bekom­me und mein Name samt Mailadresse in die­sen eBooks gespei­chert sind, wäre ich schön blöd, wenn ich die­se Bücher wei­ter­ge­be.

Ich gebe zu, dass ich frü­her, als man sich noch mit sei­nen Rechnern und Röhrenmonitoren in dunk­len Kellern getrof­fen hat­te, mich dar­an betei­ligt hat­te, rie­si­ge Datenmengen über das loka­le Netzwerk aus­zu­tau­schen. Das nann­te sich Netzwerkparty. Nebenbei hat­te man dann irgend­wel­che Netzwerkspiele gespielt. Aber mit den Streaming-Diensten und dem Online-Gaming (und der Gründung einer Familie) ist das alles mitt­ler­wei­le Geschichte.

Natürlich wuss­te ich damals, dass es ille­gal war, sich unter­ein­an­der die Medien zu geben, aber es gab bei wei­tem die­ses Angebot nicht, wie es heu­te zur Verfügung gestellt wur­de. Ich habe z.B. erst kürz­lich in unse­rer Stadtbibliothek einen Account für mich anle­gen las­sen (ich hat­te davor immer die Accounts mei­ner Kinder genutzt) und bin vom Hocker gefal­len, was mitt­ler­wei­le an Online-Diensten ange­bo­ten wird. So vie­le Leben kann ich gar nicht leben, um das alles lesen, schau­en und hören zu kön­nen.

Dieses Überangebot macht es in mei­nen Augen mitt­ler­wei­le hin­fäl­lig, irgend­was ille­gal tau­schen zu müs­sen, zumal die Stadtbibliotheken Titel ins Programm auf­neh­men, die man sich wünscht.

Zurück zu unse­rer illus­tren Runde der Buchblogger. Denn in die­se “Szene” ist es ja noch immer weit ver­brei­tet, dass die Buchverrückten, die über Bücher schrei­ben, die­se auch unbe­dingt als aus­ge­druck­tes Exemplar in der Hand hal­ten müs­sen. Bis hin zu dem (in mei­nen Augen sehr lächer­li­chen) Gedanken, dass ein eBook gar kein Buch ist, was sich auch in den “Challenges” wider­spie­gelt, in denen manch­mal als eBook gele­se­ne Bücher nicht teil­neh­men “dür­fen”. Von daher stel­le ich ein­fach mal die These auf, dass eBook-Piraterie inner­halb der Buchblogger über­haupt kei­ne Rolle spielt.

Wie gehabt lese ich die Beiträge der ande­ren Montagsantwortler, ohne immer eine Spur zu hin­ter­las­sen. Das gilt übri­gens auch für die “Nachzügler”, die erst zum Ende der Woche ihre Beiträge ver­öf­fent­li­chen. Oftmals schaue ich auch am Wochenende noch­mals in den Originalthread.

Ich ant­wor­te nicht immer hier an die­ser Stelle auf Kommentare, son­dern direkt bei den Antworten der jewei­li­gen Blogs.

Ich habe mir mal den Spaß gemacht und alle Fragen zusam­men­ge­fasst, die hier auf dem Blog von mir beant­wor­tet wur­den. Neben der Montagsfrage sind auch ande­re Aktionen dabei, bei denen ich mit­ge­macht habe.

5 Kommentare

  1. Hi Frank!

    Ich den­ke auch, dass die Antwort auf die so gestell­te Frage für alle recht klar aus­fal­len dürf­te 🙂

    Das ein Ebook “kein Buch” ist, ist an sich natür­lich Quatsch – und ich hab tat­säch­lich auch noch in kei­ner Challenge gese­hen, dass ein Ebook nicht als Buch zählt?! O.O

    ABER ein biss­chen zwie­ge­spal­ten bin ich da tat­säch­lich. Warum? Weil: wenn ich mir ein Buch kau­fe, kann ich es einer Freundin lei­hen. Wenn ich mir ein Ebook kau­fe, darf ich das nicht. Weil es mir “nicht gehört” – wur­de mir gesagt und ich mir nur das Recht zu lesen gekauft habe, oder so ähn­lich. Ich weiß nicht mehr genau, wie das for­mu­liert wor­den ist, sowas kann ich mir immer nicht mer­ken, aber das fin­de ich schon immer sehr doof.
    Übrigens auch bei Rezensionsexemplaren, denn die­se darf ich ja zumin­dest wei­ter­ver­schen­ken, aber halt nicht als Ebook.
    Natürlich wegen dem Kopierschutz usw. das ist mir schon klar dass es wegen der tech­ni­schen Seite nicht geht. Ein biss­chen ärgern tut es mich trotzdem,denn die Ebooks sind teil­wei­se ja nur 1–2 Euro güns­ti­ger als das “rich­ti­ge Buch”
    Wenn ich mir ein Buch kau­fe und es mir nicht gefällt, schen­ke oder tau­sche ich es ger­ne wei­ter. Was bei einem Ebook eben nicht mög­lich ist und das fin­de ich schon irgend­wie doof.

    Liebste Grüße, Aleshanee

    1. Hi Aleshanee,
      ich müss­te jetzt suchen, wel­che Challenge es war, weil mit­ge­macht habe ich dort natür­lich nicht, weil es total albern ist. Was übri­gens auch für Hörbücher gilt, auch wenn ein Teil der Geschichte durch den Erzähler getra­gen wird.

      Was den recht­li­chen Aspekt angeht, hast Du recht. Du erwirbst bei einem eBook nicht das Buch selbst oder die Datei und kannst das Buch nicht wei­ter­ge­ben. Sehr wohl aber umtau­schen. Und lei­der hast Du eben­falls recht, dass die Preispolitik sich zumin­dest bei den gro­ßen Verlagen geän­dert hat und die eBook nur noch etwas weni­ger kos­ten als die gedruck­ten Versionen. Leider.

      Allerdings wer­den die eBooks güns­ti­ger, wenn die Taschenbuchversion erscheint. Es ist also klar, was die Verlage möch­ten. Beim Veröffentlichen der gebun­de­nen Hardcover-Version wird eini­ges an Geld ver­dient und das darf nicht mit der eBook-Version “unter­gra­ben” wer­den. Hier hilft nur war­ten auf das Taschenbuch.

      Was das Verleihen betrifft: Da gibt es kein Hintertürchen. Und ich wüss­te auch nicht, wie man das irgend­wie umge­hen könn­te. Vielleicht über ein geschlos­se­nes System wie Amazon, dass Amazon-Kunden ihre eBooks an ande­re Amazon-Kunden wei­ter­ge­ben kön­nen?

      Viele Grüße
      Frank

  2. Hey Frank,

    ich wür­de dir da zustim­men, ich glau­be auch, dass Buchblogger_innen aus­rei­chend Respekt vor der Kreativität von Autor_innen haben, um E‑Book-Piraterie strikt abzu­leh­nen. Was ja auch nur rich­tig so ist, schließ­lich ist das ille­gal.

    Sobald es jedoch um den pri­va­ten, nicht-kom­mer­zi­el­len Austausch von Geschichten geht, ist das mei­ner Meinung nach eine der gra­vie­rends­ten Lücken des Systems. Es ist seit Jahrhunderten ganz nor­mal, Bücher zu ver­lei­hen und wei­ter­zu­ge­ben, wenn man sie moch­te. Dass das bei E‑Books plötz­lich nicht mehr mög­lich ist, irri­tiert sicher vie­le. Schließlich ist auch die Lizenz für den Datensatz, aus dem ein E‑Book besteht, letzt­end­lich mein Eigentum und damit soll­te ich doch ver­fah­ren kön­nen, wie ich möch­te. Man kann sich dar­über strei­ten, ob das legi­tim ist, aber ich glau­be, um das Image des E‑Books auf­zu­bes­sern, wäre das ein wich­ti­ger Punkt, der über­dacht wer­den soll­te.

    Montagsfrage auf dem wort­ma­gie­b­log
    Liebe Grüße,
    Elli

  3. Hey Frank,

    zu der Weitergabe von E‑Books im Bekanntenkreis hat­te ich mich eben schon in einem ande­ren Kommentar geäu­ßert. Ich fin­de es ziem­lich pro­bel­ma­tisch, dass es bei E‑Books wahn­sin­nig schwie­rig ist zu sagen, wo denn nun eine ille­ga­le Weitergabe statt­ge­fun­den hat oder nicht. In Fällen, in denen Personen E‑Books auf Plattformen hoch­la­den und Tausende das her­un­ter­la­den oder sogar noch einen klei­nen Centbetrag dafür bezah­len, der dann nicht in die Taschen des Verlags und der AutorInnen fließt, ist der Fall ja ganz klar. Aber was ist, wenn man sich das E‑Book, das dei­ne Mutter gekauft hat, auch auf sei­nen eige­nen Reader zieht? Was, wenn man der bes­ten Freundin ein E‑Book zum Geburtstag schenkt und es danach selbst “aus­lei­hen” möch­te? E‑Books, die nicht durch Wasserzeichen etc. geschützt sind, kann man ja auch im ganz klei­nen Stil unbe­merkt wei­ter­ge­ben (wie man es ja auch mit Print-Büchern machen wür­de) und sich dabei unbe­wusst schul­dig machen. Ich fin­de, da müss­te eine ein­heit­li­che Regelung her, die ent­we­der mit tech­ni­schen Barrieren oder kla­ren Regeln für Klarheit schafft. Ich könn­te mir zum Beispiel vor­stel­len, dass man ver­gleichs­wei­se wie bei der Onleihe in begrenz­tem Umfang Links mit Freunden tei­len kann, über die sie das betref­fen­de E‑Book her­un­ter­la­den kön­nen, sich die Datei aber auto­ma­tisch nach 2 Wochen wie­der löscht oder so. So könn­te man Bücher ver­lei­hen, hät­te aber nicht das Problem der schnee­ball­ar­ti­gen Weitergabe.

    Zu dei­ner These, dass der Klau von E‑Books in der Bloggerszene kei­ne so gro­ße Rolle spielt… Den Punkt, dass vie­le BloggerInnen ihre Bücher sowie­so lie­ber als Print besit­zen wol­len, trifft bestimmt auf einen Großteil zu. Trotzdem lese ich immer wie­der von Personen, die auf Blogs oder Social Media Dinge pos­ten wie “Das Ebook habe ich ges­tern auf der Plattform xy gefun­den und sofort gedown­loa­ded, hat mir super gefal­len…” Nur weil Menschen ihr Hobby öffent­lich tei­len, heißt das lei­der nicht, dass sie bedäch­ti­ger vor­ge­hen als der Durchschnittsbürger. Ganz davon abge­se­hen, dass das ein außer­or­dent­lich dum­mes Geständnis einer Straftat ist, ver­mit­teln sol­che Beiträge ande­ren wie­der­um das Gefühl, dass es total in Ordnung ist, eben­falls eine sol­che Seite zu besu­chen. Aus die­sem Grund habe ich bei der Beantwortung der heu­ti­gen Frage auch kei­ne kon­kre­ten Namen von Seiten genannt, um nie­man­den auf dum­me Gedanken zu brin­gen!

    Liebe Grüße
    Sophia

  4. Huhu Frank 🙂

    Ich tei­le dei­ne Meinung – die Angebote der Bibliotheken sind mitt­ler­wei­le so gut, dass man sol­che ille­ga­len Seiten eigent­lich gar nicht braucht. Klar, Kleinverlage und SPler sind da eher weni­ger ver­tre­ten, aber die Großverlage in jedem Falle und die bie­ten ja auch schon eine gan­ze Menge Lesestoff.

    Bei Challenges ist mir eher auf­ge­fal­len, dass Hörbücher teil­wei­se nicht zäh­len, Ebooks ist mir bis­her nicht auf­ge­fal­len.

    Bezüglich des Leihens bin ich wie Aleshanee auch ein wenig zwie­ge­spal­ten. Die Regeln sind mir klar, aber ich ver­ste­he auch, war­um man­che den Unterschied nicht ganz grei­fen kön­nen. Ich hab es eine Weile lang so gemacht, dass ich mei­ner Mutter direkt mei­nen E‑Reader aus­ge­lie­hen habe, sodass sie Ebooks lesen kann. An die Daten ist sie nicht ran­ge­kom­men. Ob das jetzt schon als Piraterie zählt … kei­ne Ahnung.

    Lieben Gruß
    Andrea
    Meine heu­ti­ge Antwort

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